Fach- und Begleitstelle
Die Fach- und Begleitstelle wertet Ihren Antrag aus und leitet ihn dann an den Begleitausschuss weiter. Im Vorfeld hilft sie Ihnen gern bei der Antragsstellung. Wenden Sie sich an:
Ansprechpartner_in
Mit den Mitteln des Aktionsfonds können auch Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen gefördert werden, die nicht als Verein oder Träger organisiert sind. Bitte geben Sie in jedem Fall eine/n Verantwortliche/n als Ansprechpartner_in für die Fach- und Begleitstelle an.
Zeitrahmen
Es können keine bereits laufenden Projekte gefördert werden! Geförderte Projekte müssen bis zum Ende des Kalenderjahrs abgeschlossen werden. Die Fach- und Begleitstelle berät Sie bei längerfristigen Projekten, die über den 31.12. hinaus eine Förderung benötigen.
Projektbeschreibung / Erwartende Teilnehmendenzahl
Mit dem Aktionsfond soll ein niedrigschwelliger Zugang zu Fördermitteln gewährleistet sein. Es ist daher nicht notwendig, in der Projektbeschreibung auf jeden Aspekt einzugehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur Projekte gefördert werden können, die den Grundsätzen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und den Leitzielen der „Partnerschaft für Demokratie“ im Landkreis Aurich entsprechen: Ist Ihr Projekt gegen rechtsextreme oder menschenfeindliche Orientierungen ausgerichtet? Stärkt es nachhaltig das bürgerschaftliche Engagement? Fördert Ihr Projekt das Verständnis für Toleranz und Demokratie?
Bitte geben Sie die Zielgruppe/Teilnehmer_innen Ihres Projekts an und inwieweit sie in das Projekt aktiv einbezogen sind. Welche Rolle spielen Gender Mainstreaming und Diversity Mainstreaming bei Planung und Durchführung des Projekts? Welche weiteren Personen/Gruppen sind z.B. als Kooperationspartner, Dozent_innen oder Teamer beteiligt? Welche Methoden und Vorgehensweise werden eingesetzt? Ist das Projekt in sich abgeschlossen oder die Wiederholung oder Fortsetzung eines Projekts? Inwieweit wird der Projekterfolg evaluiert?
Diese Fragen helfen dem Begleitausschuss sowohl bei der Bewertung Ihres Antrags als auch dabei, innerhalb des Netzwerks für Ihr Projekt weitere Unterstützung zu mobilisieren. Bitte geben Sie daher auch an, ob und wie Sie noch Hilfe benötigen bei der Durchführung Ihres Projekts.
Kostenplan
Für Anträge auf eine Fördersumme von unter 500 Euro gilt ein vereinfachtes Vergabeverfahren. Wenn Sie für ein Projekt mit einem höheren Finanzbedarf einen Antrag stellen möchten, werden Sie eventuell eingeladen, es auf einer der nächsten Begleitausschusssitzungen kurz vorzustellen. Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wofür Sie die beantragten Fördermittel ausgeben möchten (Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten). Geben Sie bitte auch an, ob Ihr Projekt anderweitig finanziell gefördert und/oder aus eigenen Mittel bestritten wird. In der Regel wird eine Kofinanzierung aus Eigenmitteln oder weiteren Fördertöpfen erwartet.
Die Fach- und Begleitstelle ist für die Prüfung und Abrechnung der geförderten Ausgaben zuständig. Es können lediglich die Ausgaben erstattet werden, die im Kostenplan aufgeführt sind und für die Originalbelege (Rechnungen, Bons) eingereicht werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Bitte beschreiben Sie, wie Sie Presse und Öffentlichkeit in Ihr Projekt einbinden sowie ob und wie Sie für Ihr Projekt werben. Bitte beachten Sie, dass bei einer Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds unbedingt das Logo des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwendet werden muss, das Sie nach Antragsstellung von der Fach- und Begleitstelle erhalten.
Bewilligung
Wenn der Begleitausschuss Ihrem Antrag zugestimmt hat, werden Sie von der Fach- und Begleitstelle gebeten, Ihren Antrag unterschrieben einzureichen (falls noch nicht geschehen). Sie erhalten dann einen Bewilligungsbescheid mit den Bedingungen für die Förderung:
-Melden einer absehbaren Abweichung vom Finanzplan des Antrags an die Fach- und Begleitstelle.
-Einreichen eines kurzen Berichts über das Projekt sowie mindestens zwei aussagekräftige Fotos.
-Eigenständiges und angemessenes Bewerben des Projekts sowie Information der Presse; dabei stets auf die Förderung hinweisen – durch Verwendung des „Demokratie leben!“-Logos und/oder durch den Textbaustein „Die Veranstaltung wird gefördert durch die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Aurich (www.moin-zusammen.de), für die im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ das Bundesfamilienministerium und der Landkreis Aurich Mittel zur Verfügung gestellt haben.“,
-Einreichen der Originalrechnungen für alle Posten, für die eine Förderung beantragt worden ist, innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Projekts.